Recht​ ​der​ ​Prostitutionsgewerbe,​ ​Jugend-​ ​und​ ​Datenschutzrecht

Beratung​ ​für​ ​Betreiber​ ​von​ ​Prostitutionsgewerben​ ​und​ ​Prostituierte​ ​zu​ ​allen​ ​relevanten​ ​rechtlichen​ ​Fragen.

Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG

seit dem 01.07.2017 geltendes​ ​Gesetz

Für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes und Prostituierte bringt das seit dem 01.07.2017 geltende Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) eine Vielzahl von grundlegenden Änderungen mit sich.
Durch das Gesetz ist u.a. erstmalig eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe und eine Anmeldepflicht für Prostituierte eingeführt worden. Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen mit ihrem Erlaubnisantrag ein ausführliches Betriebskonzept einreichen.

Daneben sieht das Gesetz eine bundesweite Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten vor. Das ProstSchG enthält bestimmte Werbeverbote für Prostituierte, Prostitutionsgewerbe und Werbeportale und beschränkt bestimmte Geschäfts- bzw. Veranstaltungsmodelle.

Sie benötigen als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Unterstützung bei der Erstellung Ihres Betriebskonzepts und bei der Einreichung Ihres Erlaubnisantrags oder eine Beratung zum ProstSchG? Sie benötigen als Prostituierte Beratung zum ProstSchG oder eine Zustellanschrift, über die Ihnen Behördenpost zugestellt werden kann?

Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. berät Prostitutionsgewerbe und Prostituierte zu allen Fragen betreffend das ProstSchG und unterstützt diese insbesondere bei der Erstellung ihres Erlaubnisantrags mit Betriebskonzept. Prostituierte können bei Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. eine Zustellanschrift für Behördenpost erhalten.

Angebote für Betreiber

Verträge

480,00 EUR zzgl. MwSt.
Sie erhalten einen rechtssicheren, den Anforderungen des ProstSchG entsprechenden Vertrag zwischen Betreiber und Prostituierten

Betriebskonzept

749,00 EUR zzgl. MwSt.
Sie erhalten ein individuelles, auf Ihren Betrieb zugeschnittenes Betriebskonzept für die Einreichung des Erlaubnisantrags

Erlaubnisantrag

999,00 EUR zzgl. MwSt.
RA Jüngst erstellt Ihren Erlaubnisantrag mit einem individuellen, auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Betriebskonzept

All-Inclusive

1399,00 EUR zzgl. MwSt.
RA Jüngst erstellt Ihnen einen rechtssicheren, den Anforderungen des ProstSchG entsprechenden Vertrag zwischen Betreiber und Prostituierten sowie Ihren Erlaubnisantrag mit individuellem Betriebskonzept

Angebote für Prostituierte

RA​ ​Jüngst​ ​berät​ ​Prostituierte​ ​und​ ​stellt​ ​bei​ ​Bedarf​ ​eine​ ​Zustellanschrift​ ​zur​ ​Verfügung

Halbstündige telefonische Beratung

120,00 EUR zzgl. MwSt..

Sie erhalten eine Beratung zu Ihrer Anmeldung

Zustellanschrift

9,90 EUR zzgl. MwSt. pro Monat.

Sie erhalten eine Zustellanschrift und werden über Posteingänge per SMS oder per Mail informiert. Die Weiterleitung erfolgt nach Absprache.

Schulungen

Halbtägige Inhouse-Schulung

480,00 EUR zzgl. MwSt. und Anreisekosten
Bis zu 4 Stunden. Erläuterung der Grundlagen des ProstSchG, Erarbeitung einer Bestandsaufnahme

Ganztägige Inhouse-Schulung

899,00 EUR zzgl. MwSt. und Anreisekosten
Bis zu 4 Stunden. Erläuterung der Grundlagen des ProstSchG, Erarbeitung einer Bestandsaufnahme, Erarbeitung von Lösungsansätzen, individuelle Beratung.

Erfahrung

seit über​ ​17​ ​Jahren als Anwalt tätig

Beratung

Prostitutionsgewerbe und Prostituierte

Support

RA​ ​Jüngst​ ​ist​ ​kurzfristig​ ​per​ ​Mail​ ​oder​ ​Mobiltelefon​ ​erreichbar

Schulungen

RA​ ​Jüngst​ ​führt​ ​auch​ ​Inhouse-Schulungen​ ​durch

Kundenstimmen

5/5
“Kann Herrn Jüngst wärmstes empfehlen. Er ist immer erreichbar und erledigt alles sehr schnell. Einfach Top.”
5/5
“Herr Jüngst ist kompetent, vertrauenswürdig und offen, immer sehr gut erreichbar und zuverlässig. Er ist fachlich auf dem neuesten Stand....”
5/5
“Herr Jüngst hat sehr schnell auf eine Anfrage von mir bezüglich seines Artikels zur Gewerbeanmeldung einer Escort Agentur geantwortet...”

Zur​ ​Person

Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. ist seit über​ ​17​ ​Jahren als Anwalt tätig und vertritt eine Vielzahl von Mandanten aus der Erotikbranche gerichtlich und außergerichtlich.

Er berät Prostitutionsgewerbe und Prostituierte zu allen Fragen betreffend das ProstSchG und unterstützt diese insbesondere bei Fragen der Anmeldung, der Erstellung des Betriebskonzepts und des Erlaubnisantrags.

Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. hat bereits diverse Inhouse-Schulungen und Seminare zum Thema durchgeführt, u.a. in Dortmund in Kooperation mit „Intimes Revier“ sowie in Hamburg in Kooperation mit „Modelle Hamburg“. Gastbeiträge zum Prostituiertenschutzgesetz von Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. finden Sie u.a. auf Modelle-hamburg.de und im Magazin von Kaufmich.com.