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Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG
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Für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes und Prostituierte bringt das seit dem 01.07.2017 geltende Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) eine Vielzahl von grundlegenden Änderungen mit sich.
Durch das Gesetz ist u.a. erstmalig eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe und eine Anmeldepflicht für Prostituierte eingeführt worden. Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen mit ihrem Erlaubnisantrag ein ausführliches Betriebskonzept einreichen.
Daneben sieht das Gesetz eine bundesweite Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten vor. Das ProstSchG enthält bestimmte Werbeverbote für Prostituierte, Prostitutionsgewerbe und Werbeportale und beschränkt bestimmte Geschäfts- bzw. Veranstaltungsmodelle.
Sie benötigen als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Unterstützung bei der Erstellung Ihres Betriebskonzepts und bei der Einreichung Ihres Erlaubnisantrags oder eine Beratung zum ProstSchG? Sie benötigen als Prostituierte Beratung zum ProstSchG oder eine Zustellanschrift, über die Ihnen Behördenpost zugestellt werden kann?
Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. berät Prostitutionsgewerbe und Prostituierte zu allen Fragen betreffend das ProstSchG und unterstützt diese insbesondere bei der Erstellung ihres Erlaubnisantrags mit Betriebskonzept. Prostituierte können bei Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M. eine Zustellanschrift für Behördenpost erhalten.